Content-Formate im ÜberblickRatgeber

Newsletter mit Inhalt statt Werbung erstellen

Ein guter Newsletter beantwortet in jeder Ausgabe eine Frage, die seine Leser wirklich haben, und wirbt nur am Rand. Rechtlich brauchst du für Werbung per E-Mail eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, die du nachweisen kannst; die Datenschutzaufsicht hält dafür das Double-Opt-in-Verfahren für geboten.

Eine Frau in den Vierzigern macht sich an einem hellen Küchentisch Notizen, daneben Tee und ein zugeklappter Laptop
Bild: KI-generiert

Ein Newsletter ist eine E-Mail, die in festen Abständen an Menschen geht, die sie bestellt haben. Viele Unternehmen nutzen ihn als Verlängerung ihres Prospekts: neue Produkte, Rabatte, Termine. Gelesen werden solche Mails selten bis zum Ende. Dieser Ratgeber zeigt, wie ein Newsletter aufgebaut ist, der seinen Lesern etwas beibringt, wie die Anmeldung rechtlich sauber abläuft und welche Kennzahlen etwas über den Erfolg sagen.

Was einen Newsletter mit Inhalt ausmacht

Ein Newsletter mit Inhalt behandelt die Leser wie Abonnenten einer Fachzeitschrift. Jede Ausgabe beantwortet eine Frage, erklärt einen Handgriff oder ordnet eine Neuigkeit aus der Branche ein. Das eigene Angebot kommt vor, wenn es zum Thema passt, steht aber nicht im Mittelpunkt. Der Leser soll nach dem Lesen etwas wissen, das er vorher nicht wusste.

Ein Mann in den Sechzigern liest an einem Cafétisch am Fenster ein ausgedrucktes Blatt, daneben eine Tasse Kaffee
Bild: KI-generiert

In der Umfrage des Content Marketing Institute unter 1.015 B2B-Marketern, die überwiegend aus Nordamerika stammen und zwischen dem 24.06.2025 und dem 14.08.2025 befragt wurden, nannten 54 Prozent E-Mail-Newsletter unter den drei wirksamsten Kanälen für Inhalte, die eigenes Fachwissen und eigene Standpunkte zeigen, im Englischen "Thought Leadership" [7]. Häufiger genannt wurde nur LinkedIn mit 76 Prozent [7]. Das ist eine Einschätzung der Befragten, keine gemessene Wirkung.

Drei übliche Formen

  • Der Themen-Newsletter widmet jede Ausgabe einer Frage und geht dabei in die Tiefe, etwa "Wie lese ich eine Nebenkostenabrechnung?" bei einer Hausverwaltung.
  • Der kuratierte Newsletter sammelt Links zu lesenswerten Artikeln, Studien oder Werkzeugen und schreibt zu jedem zwei bis drei Sätze Einordnung.
  • Der Newsletter aus dem Unternehmen berichtet über Projekte, Mitarbeiter und Neuerungen. Er wirkt dann, wenn er Einblicke gibt, die Kunden sonst nicht bekommen.

Mischformen sind üblich. Aus unserer Sicht hilft es, eine Form als Grundgerüst festzulegen, damit Leser wissen, was sie erwartet.

Aufbau einer Ausgabe

Eine Ausgabe hat einen Betreff, einen kurzen Einstieg, einen Hauptteil und einen Schluss mit Absender und Abmeldemöglichkeit. Die folgende Reihenfolge ist ein Vorschlag aus unserer Arbeit, keine Norm.

  1. Der Betreff sagt, worum es geht. "Ausgabe 34" verrät nichts, "Drei Fehler beim Heizungstausch" schon.
  2. Der Einstieg erklärt in zwei bis drei Sätzen, warum das Thema gerade jetzt wichtig ist.
  3. Der Hauptteil liefert die eigentliche Information, mit Zwischenüberschriften, wenn er länger wird.
  4. Ein Block mit weiterführenden Links verweist auf eigene Ratgeber oder fremde Quellen.
  5. Ein einziger Handlungsaufruf schließt den Hauptteil ab, etwa die Bitte um eine Antwort oder der Hinweis auf einen Termin.
  6. Am Ende stehen der Absender und ein gut sichtbarer Link zum Abmelden.

Beispiel: eine Ausgabe für einen Heizungsbauer

Ein Heizungsbaubetrieb schreibt im Herbst eine Ausgabe zum Thema "Heizung entlüften". Der Betreff lautet "Warum die Heizung gluckert und was du selbst tun kannst". Der Einstieg erinnert daran, dass viele Heizungen nach dem Sommer zum ersten Mal wieder laufen. Der Hauptteil erklärt in fünf Schritten, wie man einen Heizkörper entlüftet, welches Werkzeug man braucht und woran man erkennt, dass Wasser nachgefüllt werden muss. Darunter stehen zwei Links: einer auf die ausführliche Anleitung im Blog des Betriebs, einer auf die Seite zur Heizungswartung. Der Handlungsaufruf bittet Leser, auf die Mail zu antworten, wenn ein Heizkörper trotz Entlüften kalt bleibt. Werbung im engeren Sinn enthält die Ausgabe nur in diesem letzten Satz. Trotzdem erfährt der Leser nebenbei, dass der Betrieb Wartungen anbietet, und hat einen Anlass, sich zu melden.

Wer seine Inhalte schon als Blogartikel hat, kann daraus Newsletter-Ausgaben machen und umgekehrt. Wie das geht, beschreibt Content-Recycling: aus einem Artikel viele Formate. Die Themen plant ein Redaktionsplan, in dem der Newsletter einen festen Platz bekommt.

Wie oft und wie lang

Für Häufigkeit und Länge gibt es keine belastbare allgemeine Regel. Wir empfehlen, nur so oft zu schreiben, wie du jedes Mal etwas Neues zu sagen hast, und den Rhythmus dann beizubehalten. Ein monatlicher Newsletter, der immer am selben Tag kommt, bindet Leser eher als ein wöchentlicher, der nach drei Monaten einschläft. Die Länge richtet sich nach dem Thema: Eine kurze Anleitung braucht weniger Platz als die Einordnung einer Gesetzesänderung.

Anmeldung: Einwilligung und Double-Opt-in

Werbung per E-Mail ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb stets eine unzumutbare Belästigung, wenn keine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt [1]. Der Werbebegriff ist weit: Die Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden versteht darunter jede Äußerung eines Unternehmens, die den Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördern soll, und nennt als Beispiele aus der Rechtsprechung Zufriedenheitsnachfragen sowie Geburtstags- und Weihnachtsmailings [4]. Ein Newsletter, der auch das eigene Angebot bekannt macht, fällt deshalb in der Regel darunter. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt außerdem, dass du die Einwilligung nachweisen kannst [2].

Eine Hand legt einen weißen Umschlag in eine hölzerne Ablage auf einem aufgeräumten Schreibtisch
Bild: KI-generiert

Für Einwilligungen, die elektronisch erklärt werden, halten die Datenschutzaufsichtsbehörden das Double-Opt-in-Verfahren für geboten [4]. Dabei trägt sich jemand ein, bekommt eine Bestätigungsmail und wird erst nach dem Klick auf den Bestätigungslink in die Liste aufgenommen. Die Aufsicht verlangt, dass die Einwilligung vollständig nachweisbar ist, auch hinsichtlich ihres Wortlauts; das bloße Abspeichern einer IP-Adresse genügt nicht [4]. Du solltest also festhalten, wer sich wann mit welchem Text angemeldet und wann bestätigt hat.

Weitere Punkte aus Gesetz und Aufsicht:

  • Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung, und du musst vorher darauf hinweisen [2].
  • Wer der Verarbeitung für Direktwerbung widerspricht, dessen Daten dürfen dafür nicht mehr verarbeitet werden [3].
  • Ob eine Einwilligung freiwillig ist, hängt nach Art. 7 Abs. 4 DSGVO auch davon ab, ob die Erfüllung eines Vertrags, einschließlich der Erbringung einer Dienstleistung, von einer Einwilligung abhängig gemacht wird, die dafür nicht erforderlich ist [2]. Das betrifft zum Beispiel Downloads, die nur gegen eine Newsletter-Anmeldung zu haben sind (siehe Whitepaper und E-Books).
  • Eine Einwilligung läuft nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2018 grundsätzlich nicht zeitlich ab; die Aufsicht hält es aber für möglich, dass sich ein Absender nach langer Nichtnutzung nicht mehr auf sie berufen kann [4].

Ohne Einwilligung erlaubt das UWG Werbung per E-Mail an Bestandskunden nur, wenn vier Bedingungen zugleich erfüllt sind: Die Adresse stammt aus dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung, geworben wird für eigene ähnliche Angebote, der Kunde hat nicht widersprochen, und er wurde bei der Erhebung und bei jeder Verwendung klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen [1]. Die Aufsicht empfiehlt, auf diese Möglichkeit schon bei der Bestellung hinzuweisen und den Widerspruch sofort zu ermöglichen, etwa mit einer Checkbox [4]. Weitere Regeln, etwa zur Kennzeichnung von Werbung, sammelt Content Marketing und Recht.

Zustellung: was große Postfachanbieter verlangen

Ein Newsletter nützt nur, wenn er im Posteingang ankommt. Google stellt für Absender, die mehr als 5.000 Nachrichten pro Tag an Gmail-Konten schicken, seit dem 01.02.2024 zusätzliche Anforderungen [5]. Neben SPF und DKIM muss DMARC eingerichtet sein, wobei die Richtlinie auf "none" stehen darf [5]. Marketing-Nachrichten und abonnierte Nachrichten müssen eine Abmeldung mit einem Klick unterstützen und dafür einen deutlich sichtbaren Link im Nachrichteninhalt enthalten [5]. Die in den Postmaster Tools gemeldete Spamrate soll unter 0,3 Prozent bleiben [5].

Für alle übrigen Absender gelten weniger Anforderungen, darunter SPF oder DKIM, TLS und eine Spamrate unter 0,3 Prozent [5]. Wie SPF, DKIM und DMARC für die eigene Domain eingerichtet werden, erklärt SPF, DKIM und DMARC im Zusammenspiel auf domain-root.de.

Erfolg messen: warum die Öffnungsrate täuscht

Die Öffnungsrate ist die bekannteste Kennzahl im E-Mail-Marketing. Erfasst wird sie über entfernte Inhalte, etwa ein kleines Bild, das erst beim Öffnen vom Server des Versanddienstes nachgeladen wird. Apple beschreibt, dass solche entfernten Inhalte Absendern verraten können, wann und wie oft eine Nachricht angesehen wird [6]. Apple Mail bietet deshalb die Einstellung "Mail-Aktivität schützen": Ist sie aktiv, werden entfernte Inhalte beim Empfang privat im Hintergrund geladen, nicht erst beim Ansehen, und die IP-Adresse wird für Absender ausgeblendet [6]. Nach unserer Einschätzung zählt ein Versanddienst solche Mails dann oft als geöffnet, auch wenn niemand sie gelesen hat. Die Öffnungsrate ist deshalb nur ein grober Hinweis.

Zwei Kollegen in den Dreißigern besprechen handgezeichnete Balkendiagramme an einem Whiteboard in einem hellen Büro
Bild: KI-generiert

Aussagekräftiger sind Kennzahlen, hinter denen eine Handlung steht:

  • Klicks auf Links im Newsletter und die Seiten, die Leser danach auf deiner Website aufrufen.
  • Antworten per E-Mail, Fragen und Hinweise auf Fehler.
  • Abmeldungen nach einzelnen Ausgaben, die zeigen, welche Themen nicht ankommen.
  • Anfragen oder Käufe, bei denen Kunden den Newsletter als Anlass nennen.

Wie du Besuche aus dem Newsletter auf deiner Website auswertest, zeigt Inhalte mit Matomo auswerten. Welche Rolle der Newsletter neben Blog, Suche und Vertrieb für einen Abschluss spielt, ordnet Attribution: welcher Inhalt zum Abschluss beiträgt ein.

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Art. 7 DSGVO Bedingungen für die Einwilligung (Verordnung (EU) 2016/679). Europäische Union, Textausgabe dsgvo-gesetz.de. Stand 27.04.2016. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Art. 21 DSGVO Widerspruchsrecht (Verordnung (EU) 2016/679). Europäische Union, Textausgabe dsgvo-gesetz.de. Stand 27.04.2016. abgerufen am 29.10.2026
  4. Behörde Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Datenschutzkonferenz (Redaktion: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht). Stand Februar 2022. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Richtlinien für E-Mail-Absender. Google Workspace-Admin-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation Privatsphäre bei E-Mails in der App "Mail" auf dem Mac schützen. Apple Support. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Studie 9 Takeaways and Insights From the 2026 B2B Content and Marketing Trends Report. Content Marketing Institute. Stand 08.10.2025. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.