Strategie, Planung und ProduktionRatgeber
Werkzeuge für Content Marketing
Für Content Marketing brauchst du Werkzeuge für Recherche, Schreiben, Planung, Veröffentlichung und Auswertung. Viele Aufgaben lassen sich mit kostenlosen Angeboten wie Search Console und Google Trends und einer Tabellenkalkulation erledigen. Bei Werkzeugen, die personenbezogene Daten verarbeiten, gehören Auftragsverarbeitung und Einwilligungen zur Auswahl.

Für Content Marketing gibt es sehr viele Werkzeuge, von der Rechtschreibprüfung bis zur Plattform, die Planung, Veröffentlichung und Auswertung in einem System bündelt. Sinnvoll sortieren lassen sie sich nach den Aufgaben, die sie übernehmen. Die genannten Beispiele sind mit Funktionen beschrieben, die die Anbieter selbst dokumentieren. Preise ändern sich oft und hängen vom Umfang ab; aktuelle Angaben stehen beim jeweiligen Anbieter.
Vom Bedarf aus auswählen
Die Auswahl beginnt bei den Aufgaben, die regelmäßig anfallen. Wer einmal im Monat einen Ratgeber veröffentlicht, braucht andere Werkzeuge als ein Team, das täglich auf mehreren Kanälen erscheint. Nach Einschätzung der Redaktion hilft eine einfache Liste: Welche Schritte gehören zu unserem Ablauf, wer erledigt sie, und wo hakt es heute? Ein neues Werkzeug lohnt sich dort, wo ein Schritt viel Zeit kostet oder Fehler entstehen. Wie der Ablauf selbst aussieht, beschreibt Content-Produktion: der Ablauf vom Briefing bis zur Freigabe.
Die meisten Aufgaben lassen sich fünf Gruppen zuordnen: Recherche, Schreiben und Prüfen, Planung, Veröffentlichung und Verbreitung sowie Auswertung. Für jede Gruppe gibt es kostenlose Einstiegswerkzeuge und umfangreiche Bezahlangebote.
Vor jeder Entscheidung helfen einige Prüffragen, die für fast alle Werkzeuge gelten:
- Lassen sich die eigenen Daten vollständig exportieren, falls du später wechselst?
- Gibt es Rollen und Rechte, damit nicht jeder alles veröffentlichen oder löschen kann?
- Verarbeitet das Werkzeug personenbezogene Daten, und gibt es dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung?
- Wer im Team pflegt das Werkzeug, und wer kündigt es, wenn es nicht mehr gebraucht wird?
Recherche: Themen und Suchinteresse
Für die Frage, wonach Leser suchen, gibt es drei verbreitete kostenlose Datenquellen von Google. Sie messen Unterschiedliches, und das sollte man beim Lesen der Zahlen wissen.

| Werkzeug | Was es zeigt | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Google Search Console | Klicks, Impressionen, Klickrate und durchschnittliche Position der eigenen Website, nach Suchanfrage oder Seite gruppiert [1] | nur Daten zur eigenen Website |
| Google Trends | relatives Suchinteresse auf einer Skala von 0 bis 100 [2] | keine absoluten Suchzahlen; beruht auf einer Stichprobe [2] |
| Keyword-Planer in Google Ads | Keyword-Ideen, geschätzte monatliche Suchanfragen, Prognosen [3] | Google-Ads-Konto mit abgeschlossener Einrichtung nötig [3] |
Bei Google Trends wird jeder Datenpunkt durch das Gesamtvolumen der Suchanfragen im jeweiligen Gebiet und Zeitraum geteilt; dasselbe Suchinteresse in zwei Regionen bedeutet deshalb nicht, dass das Gesamtsuchvolumen dort identisch ist [2]. Begriffe mit niedrigem Suchvolumen erscheinen als 0 [2]. Für Nischenthemen ist Trends daher oft wenig aussagekräftig. Die Search Console zeigt dagegen, mit welchen Anfragen die eigene Website schon gefunden wird, und eignet sich gut, um Lücken in bestehenden Inhalten zu entdecken.
Kostenpflichtige SEO-Werkzeuge schätzen Suchvolumen und Wettbewerb für beliebige Begriffe und zeigen, mit welchen Seiten andere Websites gefunden werden. Einen Vergleich verbreiteter Anbieter gibt es unter SEO-Tools im Überblick auf seo.domain-root.de. Zwei der dort beschriebenen Werkzeuge, PageSpeed.de und Search-Console.PRO, stammen von SEO NW, dem Betreiber dieser Website.
Schreiben, prüfen und gestalten
Zum Schreiben genügt jedes Textprogramm, in dem mehrere Personen kommentieren und Änderungen nachverfolgen können. Wichtiger als das Programm ist, dass Entwurf, Kommentare und freigegebene Fassung an einem Ort liegen und klar ist, welche Fassung gilt. Rechtschreib- und Grammatikprüfungen gibt es in Textprogrammen eingebaut und als eigene Dienste.
KI-Werkzeuge sind inzwischen in vielen Teams Teil des Schreibens. In der Umfrage des Content Marketing Institute und von MarketingProfs vom Sommer 2025 unter 1.015 B2B-Marketern, überwiegend aus Nordamerika, sagten 95 Prozent, ihre Organisation nutze KI-gestützte Anwendungen. Auf die Frage, was sie einsetzen, nannten 89 Prozent Werkzeuge zum Erstellen oder Optimieren von Texten [7]. Welche KI-Werkzeuge es für Text, Bild und Audio gibt, steht unter KI-Werkzeuge für Text, Bild und Audio.
Für Bilder und Grafiken reichen für viele Zwecke Vorlagenwerkzeuge im Browser. Bei Fotos und fremden Grafiken zählt vor allem, dass die Nutzungsrechte geklärt sind und dass auf jeder Seite Alternativtexte gepflegt werden.
Planung und Zusammenarbeit
Ein Redaktionsplan braucht kein eigenes System. Eine gemeinsame Tabelle mit Spalten für Thema, Format, verantwortliche Person, Status und Termine trägt kleine Teams lange. Wer mehr Abstimmung braucht, nutzt Aufgabenwerkzeuge mit Spalten für jeden Bearbeitungsstand, in denen Briefing, Entwurf und Freigabe an einer Karte hängen. Wie du den Plan aufbaust, zeigt Redaktionsplan erstellen.

Veröffentlichen und verbreiten
Das wichtigste Werkzeug zum Veröffentlichen ist das Redaktionssystem der eigenen Website. Für Content Marketing kommt es auf einige Funktionen an: Entwürfe, die erst nach Freigabe sichtbar werden, eine Vorschau vor dem Erscheinen, ein sichtbares Datum der letzten Prüfung, Felder für Titel, Beschreibung und Alternativtexte sowie Rollen, die festlegen, wer veröffentlichen darf. Fehlt eine davon, entstehen Umwege über Mails und Kopien, die Fehler begünstigen.
Für die Verbreitung kommen meist ein Newsletter-Dienst und ein Werkzeug zum Planen von Beiträgen in sozialen Netzwerken hinzu. Beim Newsletter-Dienst lohnt ein Blick darauf, wie Anmeldungen und Abmeldungen protokolliert werden, ob sich Empfängerlisten exportieren lassen und wo der Anbieter die Adressen speichert. Planungswerkzeuge für soziale Netzwerke sparen vor allem dann Zeit, wenn mehrere Personen Beiträge vorbereiten und eine Person sie freigibt. Wer nur einen Kanal bespielt, kommt oft mit der Planungsfunktion der Plattform selbst aus. Wichtig ist bei beiden, dass die Zugänge dem Unternehmen gehören und auch dann bestehen bleiben, wenn eine Person das Team verlässt.
Auswertung: Webanalyse und Crawler
Für die Auswertung von Inhalten brauchst du eine Webanalyse. Ein Beispiel ist Matomo, das sich als Matomo On-Premise auf eigenen Servern betreiben lässt; der Anbieter beschreibt diese Variante als kostenlos herunterladbar und quelloffen [4]. Matomo kann ohne Cookies messen [5]. Laut Anbieter beendet das Abschalten der Cookies die Messung nicht. In den meisten europäischen Ländern verlangen die ePrivacy-Regeln eine Einwilligung vor Cookies und vor JavaScript-basiertem Tracking, sofern nicht die Ausnahme für unbedingt erforderliches Tracking greift. In manchen europäischen Rechtsordnungen kann cookieloses Tracking von der Einwilligungspflicht ausgenommen sein, wenn keine personenbezogenen Daten wie Besucherkennungen erhoben oder gespeichert werden und weitere Bedingungen erfüllt sind. Der Anbieter rät, das mit Rechts- oder Datenschutzberatern zu klären [5]. Wie du Berichte für Inhalte einrichtest, steht unter Inhalte mit Matomo auswerten.
Ein Crawler ruft die eigene Website wie ein Suchmaschinenbot auf und listet alle Adressen mit Titel, Statuscode und Weiterleitungen. Das ist die Grundlage für ein Content-Audit. Der Screaming Frog SEO Spider findet laut Hersteller unter anderem defekte Links, Weiterleitungsketten sowie fehlende oder doppelte Titel und Meta-Beschreibungen; die kostenlose Version ist auf 500 Adressen je Crawl begrenzt [6].
Datenschutz bei der Auswahl
Viele Werkzeuge laufen als Clouddienst. Das ist in deutschen Unternehmen die Regel: Im Cloud Report 2026 des Bitkom gaben 86 Prozent von 603 befragten Unternehmen ab 20 Beschäftigten an, Cloud Computing zu nutzen (Befragung im Frühjahr 2026) [8]. Unter den 598 Unternehmen, die Cloud-Projekte nutzen, planen oder diskutieren, nannten 61 Prozent das Herkunftsland des Cloud-Providers und 57 Prozent den Standort der Rechenzentren als Must-have-Kriterium bei der Auswahl (Mehrfachnennungen waren möglich) [8].

Verarbeitet ein Werkzeug personenbezogene Daten in deinem Auftrag, etwa Newsletter-Adressen, Kommentare oder Analysedaten, gilt Art. 28 DSGVO. Danach arbeitet der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit der DSGVO erfolgt und die Rechte der betroffenen Person geschützt sind (Absatz 1). Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das den Auftragsverarbeiter bindet und in dem Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen sowie die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind. Der Vertrag muss außerdem die in Absatz 3 Satz 2 aufgezählten Punkte vorsehen, zum Beispiel die Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen [9]. Praktisch heißt das: Vor dem Einsatz prüfst du, ob der Anbieter einen solchen Vertrag anbietet und wo die Daten verarbeitet werden. Mehr zu Serverstandort und Auftragsverarbeitung steht unter Hosting und DSGVO.
Werkzeuge, die auf der Website Informationen im Gerät der Besucher speichern oder auslesen, etwa über Cookies, brauchen nach § 25 Abs. 1 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung des Endnutzers auf Grundlage klarer und umfassender Informationen; Information und Einwilligung haben nach Satz 2 gemäß der DSGVO zu erfolgen [10]. Nach § 25 Abs. 2 TDDDG ist die Einwilligung nicht erforderlich, wenn der alleinige Zweck die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist (Nr. 1) oder wenn die Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines digitalen Dienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst zur Verfügung stellen kann (Nr. 2) [10].
Weniger Werkzeuge, besser genutzt
Jedes zusätzliche Werkzeug bringt Einarbeitung, Zugänge, Verträge und eine weitere Stelle, an der Daten liegen. Nach Einschätzung der Redaktion fahren kleine Teams meist gut mit einer Grundausstattung aus Search Console, einer Webanalyse, einem gemeinsamen Textprogramm, einer Tabelle für den Redaktionsplan und einem Newsletter-Dienst mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Erst wenn ein konkreter Engpass auftaucht, kommt ein weiteres Werkzeug dazu.
Einmal im Jahr lohnt eine kurze Bestandsaufnahme: Welche Zugänge gibt es, wer nutzt sie, welche Verträge laufen, und welche Daten liegen bei welchem Anbieter? Werkzeuge, die niemand mehr nutzt, werden gekündigt, und die Daten dort werden gelöscht oder exportiert.
- Organisation Leistungsbericht (Google-Suchergebnisse): Übersicht und grundlegende Einrichtung. Search Console-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Häufig gestellte Fragen zu Google Trends-Daten. Google Trends-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Keyword-Planer. Google Ads-Hilfe. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Matomo On-Premise. Matomo (InnoCraft). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation How do I go cookieless (disable Matomo cookies) for a visitor?. Matomo (InnoCraft). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Organisation Screaming Frog SEO Spider. Screaming Frog Ltd. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
- Studie 9 Takeaways and Insights From the 2026 B2B Content and Marketing Trends Report. Content Marketing Institute. Stand 08.10.2025. abgerufen am 29.10.2026
- Studie Cloud Report 2026: Status Quo und Trends in Wirtschaft und Politik (Studienbericht). Bitkom e. V.. Stand 2026. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter (Verordnung (EU) 2016/679). Europäische Union, Textausgabe dsgvo-gesetz.de. Stand 27.04.2016. abgerufen am 29.10.2026
- Gesetz Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), § 25 Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.
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