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LinkedIn für Unternehmensinhalte: Seite, Beiträge und Regeln

Für Unternehmensinhalte auf LinkedIn legst du am besten eine kostenlose Unternehmensseite an; dafür brauchst du ein persönliches Profil. Dort erscheinen Beiträge, Artikel und Newsletter, während Fachleute aus dem Unternehmen zusätzlich ihr eigenes Netzwerk erreichen. Inhalte, die gegen eine Gegenleistung geteilt werden, müssen erkennbar sein; LinkedIn bietet dafür das Label "Brand Partnership".

Eine Frau in den Dreißigern und ein Mann in den Fünfzigern besprechen Unterlagen an einem Stehtisch im hellen Büro
Bild: KI-generiert

LinkedIn ist ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte. Unternehmen erreichen dort Leser auf zwei Wegen: über ihre Unternehmensseite und über die persönlichen Profile ihrer Mitarbeitenden. Was Inhalte für Geschäftskunden allgemein ausmacht, steht in Content Marketing im B2B. Hier geht es um die Seite selbst, die Formate, die Regeln der Plattform und des Gesetzes und um die Frage, wie ein kleines Team das alles mit vertretbarem Aufwand betreibt.

Unternehmensseite und persönliches Profil

LinkedIn unterscheidet zwischen Profilen, die einzelne Menschen darstellen, und Seiten ("Pages"), die Organisationen darstellen [1]. Eine Seite lässt sich kostenlos anlegen. Dafür braucht man ein persönliches Profil, und ein Profil lässt sich nicht in eine Seite umwandeln [1]. Ein Unternehmen über ein Profil darzustellen ist nicht vorgesehen, weil Profile echte Personen darstellen müssen. Wer es trotzdem versucht, kann laut LinkedIn automatisch abgemeldet werden; wiederholte oder anhaltende Verstöße können zur Einschränkung des Kontos führen [1].

Vier Erwachsene unterschiedlichen Alters unterhalten sich lachend in einem Besprechungsraum, an der Glaswand hängen leere Haftnotizen
Bild: KI-generiert

Neben der Unternehmensseite kennt LinkedIn weitere Seitentypen [2]. Eine Showcase-Seite steht für eine Marke, einen Geschäftsbereich oder eine Initiative und setzt eine bestehende Unternehmens- oder Hochschulseite voraus [2]. Dazu kommen Karriereseiten, die eine bestehende Unternehmens- oder Hochschulseite voraussetzen und für die LinkedIn eine Lizenz verkauft, Service-Seiten für Dienstleistungen und Produktseiten [2]. Wer eine Seite anlegt, wird automatisch als Admin eingetragen [2].

Für die Arbeit im Team gibt es Rollen. Der Super-Admin hat alle Rechte, einschließlich Admins hinzufügen und entfernen und die Seite deaktivieren. Der Content-Admin erstellt und verwaltet Beiträge und Veranstaltungen, der Analyst sieht nur den Bereich mit den Auswertungen [4]. LinkedIn rät, weitere Super-Admins einzutragen, falls jemand den Zugang verliert oder das Unternehmen verlässt, und weist darauf hin, dass LinkedIn selbst keine Admins ersetzen oder entfernen kann [3].

Die Seite einrichten

In seinen Hinweisen zum Anlegen einer Seite empfiehlt LinkedIn, vorher ein Profil mit echtem Vor- und Nachnamen anzulegen, die E-Mail-Adresse zu bestätigen und zu prüfen, ob es für das Unternehmen schon eine Seite gibt [3]. Gibt es bereits eine automatisch angelegte "Listing Page", lässt sie sich übernehmen [3]. Die Adresse folgt dem Muster linkedin.com/company/ mit dem gewählten Namen. Sie darf keine Großbuchstaben enthalten, keine zwei Bindestriche hintereinander und nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden [3]. Laut derselben Hilfeseite (abgerufen im Oktober 2026) haben vollständig ausgefüllte Seiten 30 Prozent mehr wöchentliche Seitenaufrufe; Methode und Zeitraum nennt LinkedIn dort nicht [3]. Tragen Mitarbeitende die Seite in ihrem Profil als Arbeitgeber ein, kann es laut LinkedIn 14 bis 30 Tage dauern, bis sie dort als zugehörige Beschäftigte erscheinen [3].

Zur Anbieterkennzeichnung: § 5 DDG verpflichtet Diensteanbieter, für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten [13]. Dazu gehören Name und Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich der E-Mail-Adresse, das Register mit Registernummer und, falls vorhanden, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer [13]. Je nach Tätigkeit kommen weitere Angaben hinzu, etwa zur Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten oder zu Kammer und Berufsbezeichnung bei bestimmten Berufen [13]. Ob eine Unternehmensseite auf einer Plattform selbst ein solcher Dienst ist, sagt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Ein gut sichtbarer Verweis auf das Impressum der eigenen Website in der Seitenbeschreibung ist eine einfache Vorsichtsmaßnahme.

Formate auf LinkedIn

Ein Beitrag darf laut LinkedIn-Hilfe bis zu 3.000 Zeichen lang sein (Stand Oktober 2026) [5]. Beim Erstellen bietet LinkedIn neben Fotos und Videos auch Umfragen, Veranstaltungen und Dokumente an, und ein Beitrag lässt sich für einen späteren Zeitpunkt planen [5]. Seiten können Text, Links, Bilder, Dokumente, YouTube-Videos und Videodateien posten, darunter Unternehmensnachrichten, Fachartikel aus der Branche und Beiträge von Mitgliedern, die das Unternehmen erwähnen [6]. Beiträge der eigenen Website oder des Blogs kann eine Seite außerdem über RSS importieren [6].

Für längere Texte gibt es Artikel. Mitglieder und Admins einer Seite können sie veröffentlichen, allerdings nicht über die Mobil-App [8]. In den Einstellungen eines Artikels lassen sich eine eigene Adresse, ein SEO-Titel und eine SEO-Beschreibung festlegen [8].

Ein LinkedIn-Newsletter ist eine Reihe regelmäßig erscheinender Ausgaben, meist zu einem bestimmten Thema [7]. Als Person oder als Seite sind bis zu fünf Newsletter möglich. Für eine Seite legen ihn Super- oder Content-Admins an, wenn die Seite die Zugangskriterien von LinkedIn erfüllt [7]. Nach der ersten Ausgabe lädt LinkedIn die Follower der Seite per Benachrichtigung zum Abonnieren ein; Abonnenten erhalten bei jeder neuen Ausgabe eine Benachrichtigung und eine E-Mail [7]. Wie sich ein Newsletter mit eigener Adressliste aufbauen lässt und was dabei rechtlich gilt, beschreibt Newsletter mit Inhalt statt Werbung.

In der Hilfe zu Seitenbeiträgen schreibt LinkedIn, dass Seiten, die wöchentlich posten, mehr als fünfmal so viele Follower haben, die siebenmal schneller wachsen als bei Seiten, die monatlich posten [6]. Eine Methode nennt LinkedIn dazu nicht. Ob das häufigere Posten die Ursache ist, lässt sich daraus nicht ablesen.

Mitarbeitende als Absender

Das Content Marketing Institute (CMI) hat für seinen Bericht "B2B Content and Marketing Trends: Insights for 2026" B2B-Marketer unter anderem zu "Thought Leadership" befragt, hier gemeint als Inhalte, mit denen Unternehmen Fachwissen und eigene Standpunkte zeigen. Die Umfrage lief gemeinsam mit MarketingProfs vom 24.06.2025 bis zum 14.08.2025; von 1.229 Antworten weltweit wertet CMI die von 1.015 B2B-Marketern aus, überwiegend aus Nordamerika [9]. Zur Frage, wo Marketer ihre Thought-Leadership-Inhalte veröffentlichen, nennt CMI als die drei wirksamsten Kanäle LinkedIn (76 Prozent), E-Mail-Newsletter (54 Prozent) und Vorträge oder Webinare (52 Prozent). Auf welche Gruppe sich die Prozentwerte beziehen, etwa alle Befragten oder nur die 96 Prozent, die Thought Leadership erstellen, nennt CMI nicht [9]. 37 Prozent gaben an, dass sich weniger als 5 Prozent der Beschäftigten mit Fachwissen aktiv an diesen Inhalten beteiligen [9]. Die Ergebnisse lassen sich wegen der Zusammensetzung der Befragten nur mit Vorsicht auf Deutschland übertragen.

Eine Frau in den Vierzigern spricht in einer aufgeräumten Werkstatt in ein Smartphone auf einem kleinen Stativ
Bild: KI-generiert

Für die Einbindung von Mitarbeitenden hatte LinkedIn eigene Funktionen, den Reiter "My Company" und den Reiter "Employee Advocacy". Beide werden laut LinkedIn seit November 2024 schrittweise eingestellt [10]. Admins können weiterhin die besten Erwähnungen und Beiträge von Mitarbeitenden über die Seite teilen und Mitarbeitende über besonders wichtige Beiträge benachrichtigen [10].

Wer Mitarbeitende einbindet, sollte die Gemeinschaftsrichtlinien von LinkedIn kennen. Dort heißt es, man solle die Interaktion mit den eigenen Inhalten nicht künstlich steigern, authentisch auf Inhalte anderer reagieren und sich nicht vorab absprechen, die Inhalte des anderen zu liken oder zu teilen [11]. Eine Vorgabe, nach der alle Beschäftigten jeden Firmenbeitrag liken, passt dazu nicht. Freiwillige Beiträge in eigenen Worten fügen sich besser ein, etwa der Bericht einer Projektleiterin über eine Lösung, die ihr Team für ein technisches Problem gefunden hat. Solche Beiträge können auch Fachjournalisten auf ein Unternehmen aufmerksam machen; wie Erwähnungen in Medien gezielt entstehen, erklärt Digital PR auf seo.domain-root.de.

Kennzeichnung, Bildrechte und Werbung

Für Beiträge mit werblichem Zweck gilt das Lauterkeitsrecht. Nach § 5a Abs. 4 UWG handelt unlauter, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte [12]. Bei einer Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens liegt kein kommerzieller Zweck vor, wenn der Handelnde dafür kein Entgelt oder keine ähnliche Gegenleistung von dem fremden Unternehmen erhält oder sich versprechen lässt [12]. Der Erhalt oder das Versprechen einer Gegenleistung wird vermutet, es sei denn, der Handelnde macht glaubhaft, dass er eine solche nicht erhalten hat [12].

Ein Fotograf richtet in einem hellen Büro eine Leuchte aus, während ein Mann auf einem Hocker auf sein Porträt wartet
Bild: KI-generiert

LinkedIn hat dafür eine eigene Kennzeichnung. Wer Inhalte im Austausch für einen Wert teilt, etwa Geld, Empfehlungen, kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, muss den Beitrag laut LinkedIn als "Brand Partnership" kennzeichnen und die Werberichtlinien von LinkedIn sowie das örtliche Recht einhalten [14]. Das Label gibt es nur für öffentliche Beiträge, es muss für jeden Beitrag neu eingeschaltet werden, und so gekennzeichnete Beiträge sind öffentlich durchsuchbar [14]. Ob das Label im Einzelfall genügt, um den kommerziellen Zweck im Sinne des UWG kenntlich zu machen, beantwortet LinkedIn nicht; die Hilfe verweist selbst auf die Gesetze und Leitlinien am jeweiligen Ort [14]. Auch die Gemeinschaftsrichtlinien verlangen einen klaren und gut sichtbaren Hinweis, wenn jemand Inhalte für einen persönlichen Vorteil teilt oder empfiehlt [11].

Bei Fotos und Videos von Mitarbeitenden spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Bildnisse dürfen nach § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden; die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt [15]. Nach dem Tod des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen [15]. Ohne Einwilligung erlaubt § 23 KunstUrhG die Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte, von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, von Bildern von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die Personen teilgenommen haben, und von nicht auf Bestellung angefertigten Bildnissen, wenn die Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient [16]. Das gilt nicht, wenn dadurch ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls er verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird [16]. Weitere rechtliche Punkte rund um Bilder, Zitate und Werbung sammelt Content Marketing und Recht.

Erfolg auf LinkedIn messen

Die Auswertungen einer Seite sehen Admins und Analysten; Analysten haben nur Zugriff auf den Bereich Analytics [4]. Kennzahlen gehen mit einem Beitrag verloren: Nach Angaben von LinkedIn sind Aufrufe, Klicks und Interaktionsraten eines gelöschten Beitrags nicht mehr verfügbar, und das Löschen lässt sich nicht rückgängig machen [6]. Wer alte Beiträge aufräumt, sollte die Zahlen vorher sichern.

In derselben CMI-Umfrage (2025, B2B-Marketer, überwiegend aus Nordamerika) nannten 80 Prozent der Befragten Reaktionen des Publikums wie Aufrufe, Downloads und geteilte Beiträge als Maßstab für den Erfolg ihrer Thought-Leadership-Inhalte, 63 Prozent geschäftliche Wirkung wie Leads und Einfluss auf die Vertriebspipeline [9]. Reaktionen im Netzwerk zeigen, ob ein Beitrag gelesen wurde. Ob daraus Anfragen entstehen, zeigt erst die Auswertung auf der eigenen Website, etwa wie viele Besucher von LinkedIn kommen und was sie dort tun. Welche Kennzahlen sich dafür eignen, steht im Bereich Erfolg messen.

Ein Wochenplan für kleine Teams

Das folgende Beispiel ist ausgedacht. Es zeigt, wie ein Team mit wenigen Stunden pro Woche eine Unternehmensseite und zwei Fachleute im Wechsel einsetzen könnte:

  • Montag: Die Unternehmensseite stellt einen neuen Fachartikel der Website vor, mit zwei oder drei Sätzen Einordnung und dem Link.
  • Mittwoch: Eine Fachkraft schreibt in ihrem Profil über eine Frage aus einem Kundengespräch, ohne den Kunden zu nennen.
  • Freitag: Die Seite teilt einen Beitrag eines Mitarbeitenden und beantwortet offene Kommentare der Woche.
  • Einmal im Monat: Eine Ausgabe des LinkedIn-Newsletters bündelt die Artikel des Monats.

Die Beiträge für Montag und Freitag entstehen meist aus vorhandenen Artikeln. Wie aus einem Text mehrere Fassungen für verschiedene Kanäle werden und was LinkedIn zu automatisch veröffentlichten Beiträgen sagt, erklärt Content-Recycling: aus einem Artikel viele Formate.

  1. Organisation Differences between a LinkedIn profile and a LinkedIn Page. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  2. Organisation LinkedIn Page types and their functions. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  3. Organisation Create a LinkedIn Page best practices. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  4. Organisation LinkedIn Page admin roles. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Organisation Post and share updates. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Organisation LinkedIn Page posts FAQ. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  7. Organisation Create a LinkedIn Page newsletter. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  8. Organisation Write and publish articles on LinkedIn. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  9. Studie 9 Takeaways and Insights From the 2026 B2B Content and Marketing Trends Report. Content Marketing Institute. Stand 08.10.2025. abgerufen am 29.10.2026
  10. Organisation My Company tab and Employee Advocacy tab is no longer available. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Organisation LinkedIn Professional Community Policies. LinkedIn. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  12. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5a Irreführung durch Unterlassen. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  13. Gesetz Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5 Allgemeine Informationspflichten. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  14. Organisation Label post as brand partnership. LinkedIn Help. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  15. Gesetz Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), § 22. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026
  16. Gesetz Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), § 23. Bundesministerium der Justiz. Stand aktuelle Fassung. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.